Einseitigkeiten
Wenig überraschend stehen die christlichen Unionsparteien zusammen mit den Vertretern der Kirche auf den Barrikaden - man will notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen den staatlichen Werteunterricht einreichen. Das Gepolter aus der christlich-konservativen Ecke wirkt derweil reichlich antiquiert. Es existiert kaum ein einleuchtendes Argument, warum staatliche Schulen die dogmatische Verbreitung irgendwelcher Heilslehren fördern sollten, im Gegenteil: Aufgabe einer modernen Bildungspolitik muß neben dem Vermitteln bloßer Fakten und Fähigkeiten die Formung eines kritischen Geistes sein, der breit informiert aus einem fundierten Wissen heraus Schlüsse ziehen und aus bekannten Alternativen frei wählen kann, ganz gleich, ob diese nun weltlicher oder religiöser Natur sind.
Es spricht also einiges für einen neutralen Werteunterricht, der die Vielfalt der verschiedenen Religionen beleuchtet und darüberhinaus auch philosophische Weltbilder abseits klerikaler Verklärung bietet, wenig dagegen für eine durch die Protagonisten der einzelnen Religionen gesteuerte Einseitigkeit. Merkwürdig äußert sich Bundestagspräsident Thierse: “Unsere Verfassung verbietet, dass sich der Staat eine Wertebevormundung anmaßt”. Ist nicht gerade die jetzt getroffene Regelung ein Schritt hin zum humanistisch gebildeten Menschen, der seine Wahl aus freien Stücken trifft, weg vom aufoktroyierten Gedankengut im Namen welcher Kirche auch immer?
Anmaßend sind in diesem Zusammenhang allenfalls Menschen, welche ihren Glauben als einzig wahre Lehre im missionarischen Eifer vom Privaten ins Öffentliche drängen wollen, und sei es auf Kosten einer umfassenden Bildung über den eigenen Tellerrand hinaus. Warnungen vor einem “Staatseinheitsfach” verkehren die Tatsachen in’s Gegenteil und können so, wen verwundert’s, nur dem Intellekt eines bayrischen Ministerpräsidenten entspringen.
