Physische Gewalt
Das Betätigen der Computer-Maus kann eine Form von physischer Gewalt sein [...] Das entschied jedenfalls das Amtsgericht Frankfurt/Main unter Richterin Bettina Wild im Prozess gegen den Inhaber der Domain www.libertad.de.
Diese kleine Passage aus einem Artikel von Spiegel Online zur Gerichtsentscheidung in Sachen Online-Demos erinnert spontan an Kapitel 10, Seite 308 des “Indigo² IMPACT Workstation Owner’s Guide” von SGI. Dort steht unter “Maintenance, Safety, and Regulatory Information”:
Do not dangle the mouse by it’s cable or throw the mouse at co-workers.
Das Handbuch ist von 1996.
