Wahlcomputer: Wahlprüfungsausschuss lehnt Einspruch ab
Ulrich Wiesner ist fest entschlossen, im Beschwerdeverfahren das Bundesverfassungsgericht als nächste Instanz anzurufen. Heise zitiert den Physiker mit folgenden Worten: “Das Öffentlichkeitprinzip und das Transparenzgebot bei demokratischen Wahlen müssen erhalten bleiben - die Abschaffung des Öffentlichkeitsprinzips käme einer Demokratie von Gnaden des Innenministeriums gleich”.
Nachtrag:
Während in Deutschland vielerorts noch blinde Technikgläubigkeit vorzuherrschen scheint, beendet Italien das Experiment “Wahlcomputer”. Auch in den USA scheint ein Umdenken einzusetzen. Wann sind wir soweit?
