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Wahlcomputer: Wahlprüfungsausschuss lehnt Einspruch ab

Der von Dr. Ulrich Wiesner eingereichte Einspruch gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl wurde - wenig überraschend - als “offensichtlich unbegründet” vom Wahlprüfungsausschuss zurückgewiesen. Da keine tatsächlichen Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl vorgetragen werden konnten, handelte der Ausschuss den eigenen Regeln und Definitionen entsprechend. Die Geräte seien, so der SPD-Abgeordnete Carl-Christian Dressel, korrekt nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlgeräte-Verordnung eingesetzt worden. Deren verfassungsrechtliche Prüfung wiederum liegt jedoch außerhalb der Kompetenzen des Ausschusses.

Ulrich Wiesner ist fest entschlossen, im Beschwerdeverfahren das Bundesverfassungsgericht als nächste Instanz anzurufen. Heise zitiert den Physiker mit folgenden Worten: “Das Öffentlichkeitprinzip und das Transparenzgebot bei demokratischen Wahlen müssen erhalten bleiben - die Abschaffung des Öffentlichkeitsprinzips käme einer Demokratie von Gnaden des Innenministeriums gleich”.

Nachtrag:

Während in Deutschland vielerorts noch blinde Technikgläubigkeit vorzuherrschen scheint, beendet Italien das Experiment “Wahlcomputer”. Auch in den USA scheint ein Umdenken einzusetzen. Wann sind wir soweit?

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