Hamburger Schule der Forensik
Angst vorm Bundestrojaner, selbst als uneingeschränkt redliches Mitglied unserer Gesellschaft? Alles halb so wild: Wenn solche “IT-Experten” mit eurem Equipment fertig sind, bleiben Informationswüsten zurück, die schon längst jede Beweiskraft eingebüßt haben - und eventuell die Sorge, was unbemerkte Dilettanten im staatlichen Auftrag auch beim unbescholtenen Bürger ob ihrer himmelschreienden Inkompetenz während zukünftiger Online-Durchsuchungen zu zerstören in der Lage sind. Das forensische Handwerk zumindest scheint nicht einmal in gröbsten Zügen erlernt. Ein neuer Weg, höhere Budgets herauszuschocken?
Der Fall zeigt nicht nur, wie sehr sich Behörden noch an Besonderheiten elektronischer Beweisführung gewöhnen müssen, er legt auch eine bisher wenig berücksichtigte Problematik der Debatte um Online-Durchsuchungen offen: Mit einem “Bundestrojaner” lassen sich nicht nur Daten ausspähen, sondern potentiell auch verändern. Bisher wies nur der CCC darauf hin, dass solche Programme ihrer Natur nach nicht nur fremde Rechner “durchsuchen”, sondern dort auch Daten erzeugen und verändern könnten. Weil online “durchsuchte” Rechner - anders als beschlagnahmte - sowohl dem Zugriff der Überwachten als auch dem der Polizei oder des Verfassungsschutzes ausgesetzt sind, können die Behörden Vorwürfen der willentlichen oder versehentlichen Erzeugung von Beweisen nur schwer entgegentreten. Damit ist fraglich, inwiefern ein solcherart “durchsuchter” Rechner noch als Beweismittel in rechtsstaatlichen Verfahren tauglich sein kann.
