Das Landgericht München hat eine
einstweilige Verfügung gegen den Router-Hersteller
Sitecom bestätigt. Das Unternehmen setzt in einigen seiner WLAN-Produkte Software des Open Source Projektes
iptables/netfilter ein, ohne die dazugehörige
GPL Lizenz zu beachten.
Till Jäger, der juristische Vertreter des Projektes, sieht damit die GPL in Deutschland als grundsätzlich für rechtswirksam anerkannt an. In der schriftlichen Urteilsbegründung hoben die zuständigen Richter diesen Punkt deutlich heraus: “
Die Kammer teilt die Auffassung, dass in den Bedingungen der GPL keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrechte und urheberrechtliche Rechtspositionen gesehen werden kann.”
Ein solches Urteil ist für die Open Source Szene von nicht zu unterschätzender Relevanz. In diesem weltweit wohl bisher einmaligen Richterspruch zur Wirksamkeit der GPL wurde eben diese bestätig und bietet somit Autoren freier Software ein mehr an Sicherheit ihren eigenen Code betreffend. Eine den Bedingungen der GPL widersprechende Vereinnahmung freier Software durch kommerzielle Unternehmen wird, solte das Urteil bestand haben, so wirksam ein Riegel vorgeschoben.
Relevante Links:
Deutsches Gericht bestätigt Wirksamkeit der GPL