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Staatliches Morden

Es war abzusehen, und nun ist es offiziell: Die irakische Justiz darf wieder von der Todesstrafe Gebrauch machen. Diese existentiell doch recht einschneidende Sanktion drohe dem Delinquenten beispielsweise bei Mord oder Vergehen, welche die Sicherheit des Landes gefährden können, so ein Regierungssprecher in Bagdad. Sicherlich ist es nur ein Zufall, dass mit Saddam Hussein nun der wohl bekannteste Häftling des Landes einen gewaltsamen Tod fürchten muss - obwohl ich einen solchen Richterspruch schon aus politischen Erwägungen für relativ unwahrscheinlich halte. Vielleicht möchte man sich aber gerade bei der gegebenen Möglichkeit des gewaltsamen Tötens wehrloser Inhaftierter mit dem Verzicht auf ein solches Urteil ein humanes Antlitz geben.

Wie auch immer: Die Einführung oder das Beibehalten der Todesstrafe disqualifiziert in meinen Augen jeden Staat, der sich selbst in einer “zivilisierten” Gemeinschaft sieht oder sehen möchte. Wer den Wert des Lebens nicht als unantastbare Größe akzeptiert und somit nicht einem jeden Individuum das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert, verliert damit jedes moralische Recht, über andere zu urteilen. Er fordert eine inhumane Gesellschaft geradezu heraus.

Quelle:

Todesstrafe wieder in Kraft

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