/* basquiat's lovely winter riot */: a unique and beautiful snowflake in your heart's lovely winter riot

Der Stein des Anstosses

Für mich reichlich unerwartet schlug heute eine Mail von news.individual.net in meinem Postfach auf, in der die Einstellung des allgemein kostenfreien Zugangs zum Newsserver der Freien Universität Berlin verkündet wurde. Ab dem 01.04.2005 wird der Zugang zum Usenet über die Berliner Bildungsstätte 10 Euro pro Jahr, also mithin 0,84 Euro pro Monat, kosten. Ein eigentlich mehr als fairer Preis.

Dennoch gibt dieser für die Berliner Betreiber offenbar notwendig gewordene Schritt Anlass und Zeit zum Nachdenken. Es steht ausser Frage, dass die Arbeit der Administatoren an der FU ihr Geld wert ist und auch schon in der Vergangenheit wert gewesen wäre. Das Problem ist anders gelagert: Das Medium selbst stellt sich in Frage. Ganz so weit wie Kristian Köhntopp, der in seinem Blog seinen Abschied aus dem Usenet bekannt gibt, möchte ich nicht gehen. Meine Beiträge dort beschränkten sich schon von jeher mehr auf das selektive Lurken denn auf eine nennenswerte Teilnahme an irgendeiner, wie auch immer gearteten, Community. Vielleicht kann ich gerade dieser Distanziertheit wegen weniger nostalgisch auf die Entwicklung des Usenets der letzten Jahre zurück blicken. Jahre, in denen es nicht gelang, die nachwachsenden Nestbeschmutzer Netzbenutzer in gewachsene Strukturen zu integrieren. Der sinnbildliche September lässt grüßen. Fronten verhärteten, Traditionen wurden zum Selbstzweck. Wenn Altersstarrsinn auf spätpubertäres Revoluzzertum trifft, kommt meist wenig mehr als der tausendste Endlosthread zum immer gleichen Thema zig Mal wiedergekäut hinten raus. Ohne das Scoring mit der Axt ist die Signal-To-Noise-Ratio kaum noch in ertäglichen Maßen zu halten, viele Gruppen erinnern mehr an einen Kampf hoffnungslos übersteigerter Egos denn an eine Kommunikation unter Gleichgesinnten.

Manche Gruppen werde ich ungeachtet all dieser Einschränkungen hin und wieder weiter verfolgen, gut gefiltert und mit einem wachen Auge auf die vielen Schreiberlinge dort, von denen ich lesend lernen durfte. Ob mir das einen kostenpflichtigen Zugang wert ist? Eine Frage, die sich so kaum stellt, ist die Bezahlung des moderaten Nutzungsentgeldes doch offensichtlich nur über Firstgate möglich. Wider jede Heuchelei: Auch bei Verfügbarkeit von mir bevorzugter Zahlungsmethoden denke ich nicht, für die aus eigenem Antrieb heraus sehr eingeschränkte Nutzung dieses Dienstes Geld investieren zu wollen - hier tut es für seltenere Besuche auch der Server des eigenen Providers. Trotzdem gilt mein Dank und mein Respekt der Arbeit der Berliner Newsgarde, die nicht Grund, aber Stein des Anstosses waren, an dieser Stelle über bisher Unreflektiertes nachzudenken.

Ein weiterer, wie üblich interessanter Ansatz kommt von Kai: Es geht ihm ebenfalls kaum um die jährlichen 10 Euro, vielmehr stellt er die Frage in den Raum, warum unter Zwang eingetriebene GEZ Gebühren für nie nachgefragte Webauftritte der Öffentlich-Rechtlichen und Millionen für “mieserable Portale” wie das unserer Arbeitsagentur zur Verfügung stehen, ein providerunabhängiger Usenetzugang zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung aber offenbar keiner Subvention würdig ist.

Weitere Diskussionen darüber finden ausser in der Blogosphäre - wenig verwunderlich - auch im Usenet statt. Man beschäftigt sich eben allerorten am liebsten mit sich selbst. ;-)

Nachtrag:

Ja, auch ich finde Forensysteme als Kommunikationsplattform grausam und denkbar ungeeignet. Am heimeligsten fühle ich mich derzeit in diversen Mailinglisten, die nicht immer frei von einer ähnlichen Symptomatik sind, im Krankheitsverlauf aber oft sehr viel schneller regenerieren. Konzeptuell könnte das Usenet überzeugen - nur eben ohne Menschen. Ein fehlgeschlagenes Experiment?

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Die andere Seite

Ein recht aufschlussreiches Gespräch mit der dunklen Seite des Netzes führte die virtuelle IT Postille The Register: “Interview with a link spammer”.
“If you’re affected by this spam, say because you run a blog, or a website, or like the other 99.9 per cent of Net users just come across the stuff, Sam explain the important thing to remember is it’s nothing personal. They’re not targeting you personally.”

Leute wie Sam machen mir meine Medien kaputt, sie maximieren von Tag zu Tag den Aufwand, der für eine einigermassen rauschfreie Nutzung diverser Informationskanäle notwendig geworden ist. Meine Meinung über diesen Menschenschlag habe ich bereits mehrere Male kundgetan. Nothing personal.

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Alternativlos?

Google hat sich die Hervorhebung von Suchresultaten in Dokumenten, die über ein Netzwerk verteilt werden, erfolgreich patentieren lassen. Das Abstract zur Patentschrift 6,839,702 liest sich wie folgt:
“A system highlights search terms in documents distributed over a network. The system generates a search query that includes a search term and, in response to the search query, receives a list of one or more references to documents in the network. The system receives selection of one of the references and retrieves a document that corresponds to the selected reference. The system then highlights the search term in the retrieved document.”

Damit wurde ein weiteres Trivialpatent der nicht enden wollenden Liste bestehender “Innovationssicherungen” hinzugefügt - der von Google patentierte Mechanismus wird so schon seit geraumer Zeit von den verschiedensten Projekten und Websites verwendet. Es bleibt zu hoffen, dass im Fall der Fälle Prior Art nachzuweisen ist - das Patent wurde von Google im Dezember 2000 beantragt.

Auch das allerbeste Weblog, Serendipity, bietet Plugins zur Hervorhebung passender Suchbegriffe an. Kaum verwunderlich, dass die erfolgte Vergabe des Patents auch hier von einigen Entwicklern besorgt beobachtet wurde: “Certain S9Y plugins may be a violation of US patents”. Garvin fasste treffend zusammen: “Certain judges and/or patents may be a violation of common thinking and human brain interaction”.

Mittlerweile also sollte selbst der unkritischste Geek dem Unternehmen Google mit seinen Ablegern GMail und Orkut skeptisch gegenüberstehen. Florian Weimer lässt so auf der FITUG-Mailingliste anklingen:

“Es gibt ziemlich viele gute Gründe, Google zu boykottieren: das kaputte Usenet-Archiv, die Vorzensur, mangelnde Sorgfalt bei den Adwords, die niedrigen Softwarequalitätsstandards bei Gmail, Toleranz gegenüber Cloaking, Dialer-Spammern und Wikipedia-Räubern, Nichtbeachtung von Urheberrechten, mangelnde Transparenz beim Datenschutz -- die Liste kann man sicherlich noch fortführen. Nur kann es sich im Moment niemand leisten.”

You can’t live with them and you can’t shoot them?

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Wider die Vielfalt

Deanimiertes und damit nicht blinkendes Banner von Kai geklaut.

Die deutsche Radiolandschaft ist in großen Teilen ein nicht enden wollendes Trauerspiel, vor allem und gerade dann, wenn es um Populärmusik jenseits des dauerrotierenden MTV- und VIVA-Einerleis geht. Hier und da existieren kleine, lokal begrenzt empfangbare Radiostationen, die noch kein Sendeverbot für DJs und Moderatoren mit eigenem Geschmack und Liebe zur Musik eingeführt haben. Die weitaus meisten Frequenzen jedoch werden den verlängerten Werbeapparaten der Musikindustrie zugeteilt, Radiosendern also, deren Airplay aus dem markttechnisch optimierten Abspielen computergenerierter Musikzusammenstellungen besteht. Zwischen Usher und Aguilera blödeln flachpfeifigste Alleinunterhalter auf niedrigstem Niveau und versuchen, den gesichtslosen Sendern durch sinnentleerte Kampagnen und Mitmachaktionen ein eigenes Profil zu verpassen.

Bestes Beispiel: “Big FM”, der Sender mit den lausigsten Moderatoren, den gehirnamputiertesten Gewinnspielen und dem üblichen Fastfood zwischen Rap’n’Bullshit, R’n’B. “Die Musikgeschmacksrevolution” will ausgerufen sein, revolutionäres oder gewagtes indes gibt’s natürlich nicht zu hören, aber egal, “die GEZ muss weg!”. Wer braucht noch Arte, 3sat oder Phoenix, wenn uns “Big FM” jeden Tag “Knallwach” wieder einmal zwei Schlafmützen vorführt, die telefonisch weltbewegende Fragestellungen beantworten - ist der Gesprächspartner nun “hetero oder gay”? Die öffentlich-rechtlichen stimmen fröhlich mit ein in die Kakophonie der privaten Konkurrenz und nehmen sich damit die eigene, gebührenfinanzierte Legitimation. “Das Ding” ist ein eben solcher, Öffentlich-Rechtlicher und inhaltlich vollkommen deckungsgleich maskiert, nur ohne Werbung, womit geworben wird. So habe ich mir das grundfinanzierte Modell eigentlich nicht vorgestellt.

Dankbar dagegen nehmen Musikliebhaber das Angebot vieler kleiner, meist nicht-kommerzieller Radiostationen im Netz an, oft von Hörern für Hörer gemacht. Hier wird Musik gespielt, geliebt, darüber diskutiert, neues entdeckt und nicht selten danach sogar käuflich erworben. Im Gegensatz zur einer heuchelnden Industrie, die den Künstler und das Mark der Kulturschaffenden vor sich herträgt, um Raubkopierern neue sexuelle Erfahrungen in den Justizvollzugsanstalten unserers Landes angedeihen zu lassen, liegt das Hauptaugenmerk der unabhängigen Netzstationen nicht unbedingt darauf, Hits zu “machen” und Umsätze zu steigern. Die Gehirnwäsche der sich scheinbar endlos wiederholenden Geschmacksbeleidigungen läßt das Interesse des kulturell im Äther Verhungernden an Hörbarem jenseits der gleichgeschalteten Konzerndiktate stetig wachsen und treibt den Privatmann dazu, einen nicht unbedeutenden Teil seiner Freizeit dem selbstgeschaffenen Radioprogramm zu opfern.

Damit könnte bald Schluß sein. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), ein Arm der Internationalen Vereinigung der Phonographischen Industrie (IFPI), ändert zum April diesen Jahres die Tarife und Nutzungsbedingungen für die kleinen Bastionen des guten Geschmacks, die übrigens entgegen eines offensichtlich weit verbreiteten Irrglaubens schon heute Gebühren an die GVL und die Interessensvereinigung nutzniessender Erben, der GEMA, abführen. Kurz und knapp: Es wird teurer, sehr viel teurer. Der Privatmann wird sich zweimal überlegen müssen, ob sein Sendungsbewußtsein den gestiegenen Kosten standhält, und oft genug wird diese Rechnung nicht mehr aufgehen. Hinzu kommen Vorschriften, die direkt in die Musikauswahl der Sender eingreifen und vorgeben, wie oft und in welcher Reihenfolge Stücke eines Albums gespielt werden dürfen. Der Sitz der Daumenschrauben wird durch den nun quartalsmässig geforderten Programmbericht kontrolliert, der detailliert das tönende Geschehen wiederzugeben hat. So macht Kultur Spass.

Das Radiosterben wird also auch in Deutschland weitergehen, und mit jedem Radio wird ein Stück gelebter und geliebter Kultur untergehen - oder ins Ausland abwandern. Welchen Weg Björn und Dennis von lauschmusik.de einschlagen werden ist indes noch offen, vielleicht geht’s nach Kanada, “denn in Kanada, da ist die Welt noch in Ordnung”.

Relevante Links:

Neue Gebührenordnung für Internetradios
Neue Gebührenordnung - Aus für Webradios?
Schluss mit Lustig: Den Webradios geht es an den Kragen
Tod und Knebel für freie Internetradios

Protest:

gvl-protest.de

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Geeignetes Vokabular

Kristian will ein paar ideologische Steine ins Rollen bringen und beschreibt sehr anschaulich und gekonnt, warum Dienste wie IzyNews von der Community nur mit begrenzter Begeisterung aufgenommen werden. Neu und passend sind in diesem Kontext die Begriffe der “kooperativen” und “kompetitiven” Wertschöpfung, “um den Bereich freie Software, Open Source, Creative Commons, Free Documentation License und dergleichen mehr von dem Bereich der kommerziellen Verwertung von Software, Texten, Musik, Filmen und anderem Intellectual Property abzugrenzen”.

Vereinfachend skizziert Kristian, warum auch die kooperative Sphäre ihre Allmende mit kompetitiven Spielregeln zu verteidigen weiss. Das dabei ein wenig schwarz-weiss gemalt wird, soll nicht unterschlagen werden. Selbst die Akteure des kooperativen Universums scheinen in ihrer Wahrnehmung allzu oft durch die Marketingmechanismen der kompetitiven Player gestört zu sein - eine Inkonsequenz, die nicht jeder mittragen will.

Natürlich gibt es mehr Mittelwege und Kooperationsmöglichkeiten, als es Kristians Artikel nahelegen mag. Dennoch ist die klare Linienziehung notwendig, um prinzipbedingte Probleme aus der Mannigfaltigkeit bestehender Nebenkriegsschauplätze herauszukristallisieren und eine geeignete, bisher kaum stattfindende Diskussion auf gesellschaftlicher und politischer Ebene zu ermöglichen. Das passende Vokabular wird dabei gleich mitgeliefert.

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Hartz IV AKA Maut II?

Staatlich finanzierte Groß- und Prestigeprojekte scheinen in letzter Zeit unter keinem guten Stern zu stehen, sie sind ganz im Gegenteil offensichtlich in großen Teilstücken erst einmal zum spektakulären Scheitern verurteilt.

Nach dem Desaster eines unnötig überdimensionierten Mautprojektes müssen nun aller Wahrscheinlichkeit nach wegen erneuten Pfusches am virtuellen Bau hunderttausende Arbeitslosengeld-II-Empfänger den Jahresbeginn 2005 ohne Geld verbringen.

Die neuerliche Glanzleistung: Kontonummern mit weniger als zehn Stellen wurden dank der Finanzbuchhaltungssoftware der Bundesagentur für Arbeit von der falschen (nämlich der rechten) Seite her aufgefüllt. Aus der Kontonummer “123456” wurde so eine neue Kontonummer, im Beispiel die “1234560000”. Nach korrekter Schreibweise hätten die Nullen linksbündig eingefügt werden müssen, um so richtig “0000123456” zu ergeben.

Nunja - wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. “Made in Germany” allerdings dürfte bei solch grandiosen Verfehlungen bald eher an Schilda gemahnen. Peinliche Fehler dieser Art sollten bei sorgfältigen Vorabtests eben nicht passieren. Ein hehrer Wunsch, ich weiss.

Relevante Links:

Hartz IV: GAU bei der Arbeitslosengeld-II-Zahlung

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We own all your code!

SCO pwned.

Obwohl kein grosser Fan von Defacements, habe ich mir hier ein Lächeln nicht verkneifen können:

“Recently we found parts of our code in almost all Microsoft® software. We want to bring an action against Microsoft® and our legal department is working on that. Parts of code found in in all Microsoft® products from MS-DOS 2.1 to Microsoft® Windows Longhorn. Currently we are checking older MS-DOS sources. It’s obvious, that all while (1){ do_something; } and for (i = 0; i < 16; i++) loops came from our code.” (Text der manipulierten SCO Seite)

Relevante Links:

SCO gehackt: We own all your code
SCO-Server gehackt
SCO hacked

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I got wired.

Wired hat einen kurzen Artikel über die Gemeinde der Hobbyisten rund um die Hardware des Herstellers SGI aus Mountain View publiziert. In Zeiten, in denen SGI langsam, aber stetig von MIPS-getriebenen IRIX-Boliden auf Intel und Linux umzuschwenken scheint, ist das nicht nur wegen der an vielen Stellen durchkommenden, bitter-süssen Nostalgie einer Erwähnung wert:
“If the Mac community is dwarfed by the Microsoft horde, the number of SGI users amounts to a rounding error. Mac users may form a cult, but the SGI community is the tech equivalent of the pre-Reformation Moravian church -- unknown, tiny and years ahead of its time.”

Fast schon geehrt fühle ich mich, auf Seite zwei einen Link auf meine Gallerie von IRIX-Screenshots (obsoleted) zu finden - zwischen so bekannten Community-Größen wie Pete Plank und Ian Mapleson.

Nur um meinen Traffic mache ich mir so langsam Sorgen, wired.com schliesslich dürfte nicht zu den eher spärlich besuchten Seiten des Netzes zählen. Mal abwarten und die Sache im Auge behalten. ;-)

Nachtrag: (01.12.2004)

Den durch Wired generierten Traffic habe ich erst einmal verdauen können, statt den sonst etwa 300 Zugriffen beehrten mich mit Erscheinen der Wired-Story schlagartig um die 1600 Besucher pro Tag. Der erwähnte Link des Wired-Artikels direkt auf meine IRIX Screenshot-Gallerie liess das übliche Datenvolumen von 100-150 Megabyte auf tägliche 2 bis 3 Gigabyte anwachsen. Graphisch aufbereitet sieht das ganze dann so aus:

Got wired.

Mittlerweile flaut die Anzahl der Zugriffe zum Glück deutlich ab, auf momentan etwa 700 Gäste und ca. 600 Megabyte Traffic am Tag - allerdings etwas langsamer als erwartet, da ähnliche Artikel auf hotwired Japan und Yahoo! Japan mit den gleichen Verweisen auf meine IRIX-Gallerie erschienen sind.

Nun denn, meinem Google-Ranking kann’s nur genutzt haben. ;-)

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Staatlich verordnetes Wegschauen

Alvar Freude dürfte vielen interessierten Netzbürgern seit geraumer Zeit ein Begriff sein, hat der Aktivist doch durch Projekte wie insert_coin und seinem wohl bekanntesten Projekt, dem Assoziations-Blaster, medienübergreifende Aufmerksamkeit erreicht und verschiedene Auszeichnungen und Nominierungen erlangen können.

Ein Leitmotiv der Arbeiten Freudes ist die Auseinandersetzung mit Informations- bzw. Rezipientenfreiheit und Zensur in den neuen Medien, hier natürlich vornehmlich des Internets. In beeindruckender Offensichtlichkeit entlarvte Freude in diesem Zusammenhang die heuchlerisch anmutenden Kontrollversuche der nordrhein-westfälischen Bezirksregierung, die sich bar jeden Sachverstandes in blindem Aktionismus mit zumindest fragwürdiger Motivation übte.

Satirisch bereitete Freude das Thema Sperrungsverfügungen in seinem Projekt FreedomFone auf:

Endlich: FreedomFone (vormals: TeleTrust.info) bietet ungefilterte und authentische Informationen aus dem Internet. Direkt und Live am Telefon! Unter der Telefonnummer (01 90) 70 60 98 können Sie sich beliebige Inhalte aus dem Internet (WWW, Usenet, MUDs, IRC, ...) vorlesen lassen - für sagenhafte 1,24 € pro Minute! FreedomFone springt damit freudig in den von der Bezirksregierung Düsseldorf neu geschaffenen Markt für zensierte Informationen.

Einem nur mittelmässig vernunftbegabtem Menschen sollte angesichts dieser Vita sehr schnell auffallen, dass Freude ohne jeden Zweifel aufklären und zum Nachdenken anregen will, manchesmal eben auch mit Netzinstallationen von künstlerischem oder satirischem Wert.

Heute wurde Alvar Freude am Amtsgericht Stuttgart zu 120 Tagessätzen von je 25 Euro verurteilt, schuldig gesprochen der “Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB)” und “Volksverhetzung (§ 130 StGB)”. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.

Grund der Beanstandungen der Staatsanwaltschaft waren zum einen die kommentierten(!) Verweise auf gesperrte Webseiten innerhalb der erwähnten Dokumentation zu den Sperrungsverfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung sowie das ebenfalls schon genannte FreedomFone Projekt: Hier wurden auszublendende Internetseiten per Telefon zu einem nicht ganz günstigen Tarif vorgelesen - kaum geeignet, um eine ernsthafte Alternative zum “verbotenen Surfen” zu etablieren. “Das Angebot richtete sich an alle Nutzer aus Ländern, in denen sich nur noch eingeschränkt surfen lasse, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder China”.

Man darf starke Zweifel an der Realitätswahrnehmung der betroffenen Richter und Staatsanwälte anbringen, wenn bei den Arbeiten Freudes in diesem Zusammenhang keine hinreichende Rechtfertigung durch staatsbürgerliche Aufklärung, Kunst oder auch Meinungs- und Informations(zugangs)freiheit erkannt wird. Irgendwelche Motivationen oder Intentionen möchte in dieser Entscheidung des Amtsgerichts mit Rücksicht auf den hohen, verschwörungstheoretischen Gehalt nicht weiter erörtern.

Zur Erinnerung:

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer [...] Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

[ StGB §86 ]

Inwiefern kritische Bürger nach einem solchen Urteil noch aktiv an einer von Argumenten und Fakten getragenen Meinungsbildung partizipieren können, verschliesst sich mir. Eine sachliche Auseinandersetzung erfordert immer auch Quellenkenntnisse bzw. das Wissen über den zu erörternden Gegenstand. Als vorgeblich freier Bürger in einem demokratischen Land beanspruche auch ich das Recht für mich, mir frei von staatlich verordneten Zensurmassnahmen ein treffendes Abbild der Realität verschaffen zu können, mit den wenigen Aussnahmen, die sich in diesem Kontext berechtigt anbringen lassen. Eine als harmlos betrachtete Informationen widerkäuende Staatshörigkeit macht eine Gesellschaft kein Stück freier oder friedfertiger, im Gegenteil. Wie gut das mit dem Wegschauen klappt, haben die letzten Landtagswahlen einmal mehr eindrucksvoll bewiesen.

Der Geist der Aufklärung in jedem Fall scheint nicht durch deutsche Richterstuben zu wehen.

Relevante Links:

Online-Demonstrations-Plattform
Alvar Freude in erster Instanz verurteilt
Volksverhetzung
Netzaktivist wegen Hyperlinks zu Geldstrafe verurteilt
Geldstrafe für Hyperlinks
Hyperlinks sind strafbar?

Censorship rests on the child’s delusion that “If I shut my eyes so I can’t see it, it isn’t there”.

Nachtrag:

Formeller Grund der Strafanzeige gegen Alvar Freude war nicht das Vorlesen “verbotener” Webseiten am Telefon, vielmehr beschränkten sich Richterin und Staatsanwaltschaft auf die Dokumentation zu den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen und eine innerhalb des FreedomFone-Projekts generierte “Top 7” der angeblich in den letzen 24 Stunden am häufigsten vorgelesenen Websites.

Dort wurden dynamisch Verweise auf Angebote, “die irgendwer nicht mag, unabhängig davon, ob berechtigt oder nicht” (Freude), plaziert: Hyperlinks zu Seiten christlicher Fundamentalisten mit Anti-Schwulen-Kampagnen oder zu Websites von Schwulenorganisationen, jüdischen Organisationen, der CSU Homepage oder Al-Jazeera. Auch zwei von den Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung in Düsseldorf betroffene, rechtsradikale Seiten tauchten in dieser “Top 7” zufallsgesteuert auf.

Die formal zu klärenden Fragen in Bezug auf §86 StGB waren also: Ist Freudes Dokumentation eine Dokumentation über das Zeitgeschehen, ist FreedomFone Satire, sind einfache Verweise ein Verbreiten oder Zugänglichmachen von Information? Wirklich nachvollziehbar bleiben auch vor diesem Hintergrund die Entscheidungen des Gerichts weiterhin nicht. Inwiefern hier irgendeine Volksverhetzung zu begründen war ist mir nach wie vor absolut schleierhaft.

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SpamAssassin, SURBLs und Blogs

Ein nettes Feature des heute Nacht hier auf den aktuellen Stand gebrachten SpamAssassins ist die Unterstützung sogenannter SURBLs (Spam URL Realtime Block Lists). Im Unterschied zu gewöhnlichen RBLs, die nach Auswertung diverser Received:-Header die dort enthaltenen IPs oder Domain-Namen nach bekannten und gelisteten SPAM-Quellen (schlecht gewartete Mailserver, offene Relays und Proxies) auswerten, beschränken sich SURBLs auf den Body einer Nachricht, also den eigentlichen Inhalt selbst. Gesucht werden hier Verweise auf Domains, die bekannterweise durch SPAM beworben und deshalb in einer SURBL Schwarzliste eingetragen sind.

Wie alle RBLs ist auch eine SURBL mit Vorsicht zu genießen, macht man sich doch von der Sorgfalt und Zuverlässigkeit Dritter abhängig - ein Umstand, der im schlimmsten Fall zu unerwünschten False Positives (fälschlicherweise als SPAM markierten Mails) führen kann. Ein gelegentlicher Blick auf die Funktionalität solcher Filter ist also angebracht. Dennoch: Gerade bei deutschsprachigem SPAM, der SpamAssassin hier sonst sehr viel größere Probleme bereitet als englischer oder asiatischer Werbemüll, erscheint der Einsatz von SURBL durchaus effizient. Etliche Werbenachrichten dieser Natur wurden erst durch das Scoring auf gelistete SURBL Einträge zuverlässig als SPAM klassifiziert.

Für spezifisch deutschsprachige Regeln existiert weiterhin das GermanRules-Wiki, ein Sammelbecken passender Regelsätze, welche die Erfolgsquote beim Aussortieren heimischer Verbraucherinformationen erhöhen sollen - es sind allerdings keine Wunder zu erwarten, wie obiger Absatz verdeutlicht.

Prinzipiell wären SURBLs in meinen Augen auch zum Blocken von Comment SPAM in Weblogs geeignet, mit den schon genannten Einschränkungen. Aktuell laufen bei Kristian und auf der s9y-Mailingliste interessante Diskussionen zu dieser Thematik, zu vorderst allerdings über das Für und Wider eines Abgleichs der IP des Posters mit bekannten Blacklisten, welcher in meinen Augen in diesem Zusammenhang wenig Sinn ergibt. Ausgangspunkt war Garvins kurze Zusammenfassung der für das nächste s9y-Release geplanten Anti-SPAM Konzepte.

Ansonsten bleiben mit dem neuen SpamAssassin Release große und kleine Veränderungen bei der Bayes Datenbank, einzelnen Konfigurationsoptionen und verschiedenen Startparametern beachtenswert, ebenso wie die Einführung des nicht NFS-tauglichen, aber sehr viel effizienteren “Flock” Locking-Mechanismus - “Strongly recommended if you’re not using NFS”. Einen Überblick auf die Neuerungen des 3.0er Releases bietet “Note for Users Upgrading to SpamAssassin 3.0.0”.

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