/* basquiat's lovely winter riot */: a unique and beautiful snowflake in your heart's lovely winter riot

Staatlich verordnetes Wegschauen

Alvar Freude dürfte vielen interessierten Netzbürgern seit geraumer Zeit ein Begriff sein, hat der Aktivist doch durch Projekte wie insert_coin und seinem wohl bekanntesten Projekt, dem Assoziations-Blaster, medienübergreifende Aufmerksamkeit erreicht und verschiedene Auszeichnungen und Nominierungen erlangen können.

Ein Leitmotiv der Arbeiten Freudes ist die Auseinandersetzung mit Informations- bzw. Rezipientenfreiheit und Zensur in den neuen Medien, hier natürlich vornehmlich des Internets. In beeindruckender Offensichtlichkeit entlarvte Freude in diesem Zusammenhang die heuchlerisch anmutenden Kontrollversuche der nordrhein-westfälischen Bezirksregierung, die sich bar jeden Sachverstandes in blindem Aktionismus mit zumindest fragwürdiger Motivation übte.

Satirisch bereitete Freude das Thema Sperrungsverfügungen in seinem Projekt FreedomFone auf:

Endlich: FreedomFone (vormals: TeleTrust.info) bietet ungefilterte und authentische Informationen aus dem Internet. Direkt und Live am Telefon! Unter der Telefonnummer (01 90) 70 60 98 können Sie sich beliebige Inhalte aus dem Internet (WWW, Usenet, MUDs, IRC, ...) vorlesen lassen - für sagenhafte 1,24 € pro Minute! FreedomFone springt damit freudig in den von der Bezirksregierung Düsseldorf neu geschaffenen Markt für zensierte Informationen.

Einem nur mittelmässig vernunftbegabtem Menschen sollte angesichts dieser Vita sehr schnell auffallen, dass Freude ohne jeden Zweifel aufklären und zum Nachdenken anregen will, manchesmal eben auch mit Netzinstallationen von künstlerischem oder satirischem Wert.

Heute wurde Alvar Freude am Amtsgericht Stuttgart zu 120 Tagessätzen von je 25 Euro verurteilt, schuldig gesprochen der “Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB)” und “Volksverhetzung (§ 130 StGB)”. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.

Grund der Beanstandungen der Staatsanwaltschaft waren zum einen die kommentierten(!) Verweise auf gesperrte Webseiten innerhalb der erwähnten Dokumentation zu den Sperrungsverfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung sowie das ebenfalls schon genannte FreedomFone Projekt: Hier wurden auszublendende Internetseiten per Telefon zu einem nicht ganz günstigen Tarif vorgelesen - kaum geeignet, um eine ernsthafte Alternative zum “verbotenen Surfen” zu etablieren. “Das Angebot richtete sich an alle Nutzer aus Ländern, in denen sich nur noch eingeschränkt surfen lasse, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder China”.

Man darf starke Zweifel an der Realitätswahrnehmung der betroffenen Richter und Staatsanwälte anbringen, wenn bei den Arbeiten Freudes in diesem Zusammenhang keine hinreichende Rechtfertigung durch staatsbürgerliche Aufklärung, Kunst oder auch Meinungs- und Informations(zugangs)freiheit erkannt wird. Irgendwelche Motivationen oder Intentionen möchte in dieser Entscheidung des Amtsgerichts mit Rücksicht auf den hohen, verschwörungstheoretischen Gehalt nicht weiter erörtern.

Zur Erinnerung:

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer [...] Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

[ StGB §86 ]

Inwiefern kritische Bürger nach einem solchen Urteil noch aktiv an einer von Argumenten und Fakten getragenen Meinungsbildung partizipieren können, verschliesst sich mir. Eine sachliche Auseinandersetzung erfordert immer auch Quellenkenntnisse bzw. das Wissen über den zu erörternden Gegenstand. Als vorgeblich freier Bürger in einem demokratischen Land beanspruche auch ich das Recht für mich, mir frei von staatlich verordneten Zensurmassnahmen ein treffendes Abbild der Realität verschaffen zu können, mit den wenigen Aussnahmen, die sich in diesem Kontext berechtigt anbringen lassen. Eine als harmlos betrachtete Informationen widerkäuende Staatshörigkeit macht eine Gesellschaft kein Stück freier oder friedfertiger, im Gegenteil. Wie gut das mit dem Wegschauen klappt, haben die letzten Landtagswahlen einmal mehr eindrucksvoll bewiesen.

Der Geist der Aufklärung in jedem Fall scheint nicht durch deutsche Richterstuben zu wehen.

Relevante Links:

Online-Demonstrations-Plattform
Alvar Freude in erster Instanz verurteilt
Volksverhetzung
Netzaktivist wegen Hyperlinks zu Geldstrafe verurteilt
Geldstrafe für Hyperlinks
Hyperlinks sind strafbar?

Censorship rests on the child’s delusion that “If I shut my eyes so I can’t see it, it isn’t there”.

Nachtrag:

Formeller Grund der Strafanzeige gegen Alvar Freude war nicht das Vorlesen “verbotener” Webseiten am Telefon, vielmehr beschränkten sich Richterin und Staatsanwaltschaft auf die Dokumentation zu den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen und eine innerhalb des FreedomFone-Projekts generierte “Top 7” der angeblich in den letzen 24 Stunden am häufigsten vorgelesenen Websites.

Dort wurden dynamisch Verweise auf Angebote, “die irgendwer nicht mag, unabhängig davon, ob berechtigt oder nicht” (Freude), plaziert: Hyperlinks zu Seiten christlicher Fundamentalisten mit Anti-Schwulen-Kampagnen oder zu Websites von Schwulenorganisationen, jüdischen Organisationen, der CSU Homepage oder Al-Jazeera. Auch zwei von den Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung in Düsseldorf betroffene, rechtsradikale Seiten tauchten in dieser “Top 7” zufallsgesteuert auf.

Die formal zu klärenden Fragen in Bezug auf §86 StGB waren also: Ist Freudes Dokumentation eine Dokumentation über das Zeitgeschehen, ist FreedomFone Satire, sind einfache Verweise ein Verbreiten oder Zugänglichmachen von Information? Wirklich nachvollziehbar bleiben auch vor diesem Hintergrund die Entscheidungen des Gerichts weiterhin nicht. Inwiefern hier irgendeine Volksverhetzung zu begründen war ist mir nach wie vor absolut schleierhaft.

9972 Klicks

Otto und die Terroristen

Otto Schily, seines Zeichens konservativer Hardliner mit SPD Parteibuch, bemüht sich weiterhin um den raschen Abbau freiheitlicher Grundrechte. Nachdem Schily mit Nachdruck für die Möglichkeit zur Sicherheitsverwahrung “islamistischer Terrorverdächtiger” eintrat, steht nun die weitergehende Beschneidung der hier zu Lande schon jetzt nicht mehr ganz so freien Meinungsfreiheit auf seiner Agenda. Wir erinnern uns: Der politisch sinnentleerte Terminus der “Sicherheitverwahrung” bezeichnet im Klartext das dauerhafte Wegsperren verdächtiger Personen frei von Beweisen oder gerichtlichen Schuldsprüchen.

Nun steht einmal mehr die Versammlungsfreiheit im Fokus des Interesses: “Schily will Versammlungsrecht einschränken” titelt Spiegel Online. Ziel der Pläne unseres standhaften Innenministers ist es, extremistische Versammlungen oder “Sympathiekundgebungen für Terroristen” einfacher verbieten zu können - auch in dem Fall, dass diese an sich garnicht strafbar wären.

Willkommen in Schilys Rechtsstaat.

Auch mir wird beim Anblick stumpfsinnig marschierender Hohlköpfe mit Kurzhaarschnitt regelmäßig schlecht, und auch ich kann nur fassungslos den Kopf schütteln, wenn fanatisierte Väter ihren Kindern Hass predigen und Sprengstoffgürtel aus Plastik umschnallen. Dennoch wird eine Politik, die nichts an den Ursachen dieser Missstände zu verändern mag, in letzter Konsequenz nur die Werte bekämpfen, für die sie einzutreten vorgibt. Die größte Gefahr für den Rechtsstaat und eine freiheitliche Demokratie gehen so nicht von Terroristen oder radikalen Splittergruppen aus, sondern von vom Populismus benebelten Politikern, die sich in blindem Aktionismus üben.

Was meinem fortune File dazu noch einfiel:

"I may not agree with a word you say,
but I shall defend unto my death
your right to say it."
(Voltaire)
"They that can give up essential liberty
to obtain a little temporary safety
deserve neither liberty nor safety."
(Benjamin Franklin)

Vereinfacht, aber deshalb nicht ganz falsch.

2150 Klicks