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Ersatzpetition gegen Wahlcomputer

Zum “Warum?” siehe hier, hier und hier.

Mittlerweile kann bei der ersten Petition zum Verbot von Wahlcomputern nach über 25.000 Unterschriften - ab 50.000 Unterschriften ist eine öffentliche Anhörung des Petenten im Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vorgesehen - “aus technischen Gründen Ihre Mitzeichnung nicht mehr sichtbar gemacht und gezählt werden”: Bitte benutzen Sie zur Unterstützung die sachgleiche Ersatzpetition, die wir hierfür extra eingestellt haben. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Update I: Das Blog Netzpolitik.org stellte eine Anfrage an den Petitionsausschuß und räumt im Artikel Crashkurs Petitionsrecht einige Mißverständnisse zur “magischen 50.000” aus der Welt.

Update II: Tim Pritlove zeigt nur sehr begrenzt Verständnis für die Art und Weise der Einrichtung der Ersatzpetition:

Hier zahlt sich wohl gerade bitter aus, dass die Server der Online-Petitionen des Deutschen Bundestags nicht unter der technischen Hoheit des Deutschen Bundestags sind. Anstatt die Fehlfunktion eines Skripts zu beheben greifen die zuständigen Personen des Bundestags durch “Workarounds” aktiv in den Ablauf und Inhalt der Petitionen ein. Ein unhaltbarer Zustand. [...] Jetzt werden durch das nicht nachvollziehbare Hin und Her bei der Petition die Chancen der Unterstützer der Petition massiv eingeschränkt und es bleibt total unklar, ob und wenn ja wo die Unterschriften korrekt gezählt werden [...]

Update III: Chaosupdate. Technische Probleme behindern Petition gegen Wahlcomputer: Chaos Computer Club fordert überfällige Störungsbeseitigung.

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Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich

Der Chaos Computer Club hat den Bericht der Wahlbeobachtergruppe zur Oberbürgermeisterwahl in Cottbus veröffentlicht. Die Resultate sind - wie erwartet - verheerend:
Im Vorfeld wurde seitens der Kreiswahlleiterin Frau Sabine Hiekel explizit die Herausgabe der Liste der Wahllokale verweigert. Dies kann nur als Versuch gewertet werden, eine öffentliche Beobachtung der Wahl zu erschweren.
In mindestens einem Wahllokal verweigerte der Wahlvorstand zunächst die öffentliche Verlesung des Wahlergebnisses und den Einblick in den Ausdruck mit dem Stimmergebnis. “Ich bin dazu nicht befugt,” lautete die so schlichte wie falsche Auskunft des Wahlvorstands. Erst die mehrfache nachdrückliche Wiederholung der Frage und der Verweis auf die Rechtslage führte zu einer äußerst widerwilligen Schnellverlesung der Resultate. In anderen Wahllokalen wurde die “Auszählung” so hastig durchgeführt, dass eine effektive Einsichtnahme der Öffentlichkeit in den Vorgang nicht möglich war.

Die Wahlhelfer unterschrieben das Wahlprotokoll, obwohl sie vorher noch keine Kenntnis von den gezählten Stimmen hatten. Erst auf Nachfrage nahmen sie vom Papierausdruck des Computers Kenntnis. Von einer Auszählung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und den Charakter einer öffentlichen Prüfung des Ergebnisses hat, kann durch die vollständig intransparente Handhabung der Wahlcomputer keine Rede mehr sein.

Frau Hiekel verweigerte die Teilnahme der Öffentlichkeit an der Vorbereitung der Wahlcomputer. Da die Konfiguration bereits bis zu zehn Tage vor der Wahl stattfand, steht zu vermuten, dass die Vorbereitung zum Zeitpunkt unserer Anfrage wenige Tage vor der Wahl bereits abgeschlossen war.

Ebenfalls verweigert wurde uns die Begleitung eines Wahlvorstands mit Stimm-Modul und Ergebnisausdruck zum zentralen Wahlbüro. Die Teilnahme am Auslesen der Stimm-Module und damit an der Zusammenzählung der Wahlresultate fand ebenfalls unter explizitem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Frau Hiekel empfand offenbar schon die Frage danach als Zumutung. Hier zeigt sich eine Haltung gegenüber dem Bürger als Wahlbeobachter, die mit dem Amt eines Wahlleiters, der die demokratischen Grundrechte achten und schützen muss, nicht vereinbar ist.

Die Petition gegen Wahlcomputer ist noch bis Dienstag, den 28. November 2006, zum Mitzeichnen offen und wird von mittlerweile über 10.000 Unterschriften getragen.

Via fukami.

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Tempest-Attacke auf niederländische Wahlcomputer

Chaos TV CTV063: “Breaking secrecy of a ballot with a radio scanner - Tempest attack on voting computers”. Das Video zeigt, wie eine an einem Wahlcomputer niederländischer Bauart abgegebene Stimme über eine Tempest-Attacke bis auf 25m abgehört werden kann - eine geheime Wahl ist damit beim Einsatz von Wahlcomputern nicht mehr gewährleistet.

Die geheime Wahl aber - und damit die Garantie, in einem Wahlbüro ungehindert und unbeobachtet die eigene Stimme abgeben zu können - ist der Garant für die wirkliche Freiheit der politischen Willensäußerung, ohne Angst vor Repressalien und Möglichkeiten der Erpressbarkeit.

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Petition gegen Wahlcomputer

Auf den Seiten des Deutschen Bundestages steht aktuell eine Petition zur Mitzeichnung, die ein ersatzloses Streichen des §35 Bundeswahlgesetz und damit der Stimmabgabe per Wahlgerät fordert. Im Rahmen eines Modellversuchs wird die öffentliche Petition vom International Teledemocracy Centre an der Napier Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt, was einen etwas unglücklichen - da wenig vertrauenswürdigen - URL zur Folge hat. Hier besteht eindeutig Verbesserungsbedarf. Der Petent selbst begründet sein Anliegen vor allem mit der Intransparenz des maschinellen Verfahrens, welches eine verlässliche Nachvollziehbarkeit des korrekten Ablaufs einer Wahl nicht mehr gestattet.

Nachdem wiederholt schwere Sicherheitsmängel amerikanischer Wahlmaschinen festgestellt wurden (“Erneut Sicherheitsmängel bei Wahlmaschinen nachgewiesen”), sind in den letzten Tagen und Wochen verstärkte Zweifel an der technischen Realisierung aktueller Wahlmaschinen auch in Deutschland aufgekommen, untermauert durch einen erfolgreichen Hack des nahezu baugleichen, niederländischen Modells. Weitere Hintergrundinformationen hierzu finden sich beispielsweise auf den Seiten des Chaos Computer Clubs, des Heise Verlags und bei Spiegel Online:

Niederländische Bürgerinitiative knackt Nedap-Wahlcomputer
PTB will den Wahlcomputer-Hack “aufmerksam und gründlich” studieren
Chaos Computer Club fordert Verbot von Wahlcomputern in Deutschland
HSG Wahlsysteme bestätigt Unzulänglichkeit ihrer Wahlcomputer
CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
Behörde hält Manipulationen für möglich

Ein Beitrag des Chaosradios widmet sich ebenfalls dem Thema: Wahlcomputer - Der schleichende Untergang der öffentlichen Kontrolle.

Die englischsprachige Analyse des niederländischen Wahlcomputers findet sich, als PDF, auf den Seiten der Initiative “Wij vertrouwen stemcomputers niet” (“Wir vertrauen Wahlcomputern nicht”): “Nedap/Groenendaal ES3B voting computer - a security analysis” (mehr dazu bei Andreas: “Nedap-Wahlcomputer gehackt”).

Hingewiesen sei in diesem Kontext außerdem auf die äußerst empfehlenswerten Artikel zum Thema E-Voting und Wahlcomputer auf “Freedom to Tinker”, dem Law- und Technologieblog von Edward Felten.

Frohe Lektüre!

Via netzpolitik.org.

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Der Klick zum Patent

Nach dem “One Click Patent” von Amazon steht nun mit der Patentierung des “Doppelklicks” durch Microsoft ein weiteres Trivialpatent auf der langen Liste unrühmlicher Entscheidungen feststellender Patentämter. Mit gesundem Menschenverstand ist die Vergabepraxis der (noch) vor allem US-amerikanischen Behörden schon lange nicht mehr nachzuvollziehen, eine patentierungswürdige Erfindungshöhe nur in den seltensten Fällen auszumachen.

Inwiefern die von internationalen Patentlobbyisten durchgedrückten Abnicker im EU-Ministerrat in ihren Aussagen, solchen Trivialpatenten in jedem Fall einen Riegel vorschieben zu wollen, beim Wort genommen werden können, ist fragwürdig. Offensichtlich wird nur eins: Trivialpatente existieren und werden immer wieder genehmigt. Damit werden Innovation und Wettbewerb nicht begünstigt, sondern multinationalen Konzernen, die nicht selten Justizabteilungen in der Größe staatlicher Ministerien unterhalten, ohne Not weitere Möglichkeiten gegeben, kleinere und mittelständische Unternehmen aus dem Markt zu drängen. Auch eine patentrechtliche Mobilmachung gegen Open Source und freie Software im Allgemeinen steht zu befürchten.

Das Erlangen von Patenten kostet Geld - und zwar erheblich mehr, als Frau Zypries, ihres Zeichens Justizministerin und offensichtlich wenig an der öffentlichen Verbreitung der tatsächlichen Faktenlage interessiert, wahrheitsgemäß kundtun will. Dazu der Chaos Computer Club:

“Selbst die wenigen inhaltlichen Argumente von Frau Zypries stellen sich bei näherer Betrachtung als unwahr heraus, wie z.B. ihre Darstellung, daß Patente ja lediglich 60 Euro kosten würden und das könne sich ja jeder leisten, daher sei das gerecht. Wahr ist, daß die Anmeldung eines Patentes 60 Euro kostet, die dazugehörige Recherche kostet noch mal 250 Euro, das Prüfungsverfahren 350 Euro und das Anmeldeverfahren für ein ergänzendes Schutzzertifikat 300 Euro.”

Ganz abgesehen davon verursachen Patente selbst demjenigen Kosten, der garnicht beabsichtigt, eigene Ansprüche an die entsprechenden Ämter zu stellen. Auch bei trivialsten Entwicklungen müssten Programmierer, ganz gleich ob aus dem Open Source Umfeld, als Selbständige oder Angestellte kleiner Unternehmen, jedesmal auf der Hut vor patentierten Selbstverständlichkeiten sein. Entsprechende Recherchen kosten Zeit und Geld - ein klares Innovationshindernis und wenig geeignet, neue Arbeitsplätze abseits sinnbefreiter Patenjuristerei zu schaffen.

Unsere “Volksvertreter” sollten wissen, dass alleine sie die Verantwortung für die nun anstehenden Entscheidungen tragen.

Relevante Links:

Pressemitteilung zu Softwarepatente-Beschluss des EU-Ministerrats
CCC entsetzt über Softwarepatent-Äußerungen von Zypries
Doppelklick & Schöpfungstiefe von Softwarepatenten

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