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Du bist Terrorist.

»Gemeinsam für ein sicheres Deutschland« - der Schwung vergangener Kampagnen für ein behütetes Jetzt: Du bist Terrorist.

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Eine Polemik

»Es ist selten, dass eine Äußerung eines Politikers bei mir tatsächlich dazu führt, dass mich nicht nur ein gewisses Unbehagen, sondern vielmehr eine tatsächliche Übelkeit überkommt. Zu sehr bin ich an Dummheit, Arroganz und Unwissen gewöhnt - “ölgetränkt” würde eine Bekannte von mir sagen. Es passiert noch seltener, dass nicht nur Hilflosigkeit oder Wut auftreten, sondern der Wunsch, denjenigen, der sich gerade äußert, zu schütteln und ihn anzuschreien. Natürlich wird in mir kein Wunsch nach härteren Mitteln wach [...], aber ich gebe zu, dass es derzeit jemanden gibt, der mir mit fast jeder Äußerung den Tag verdirbt.«

Bettina Winsemann AKA Twister über Ursula von der Leyen. Seltsam bekannte Gefühlsregungen eines denkenden und fühlenden Menschens - und damit unbedingt lesenswert. Für die der Thematik immernoch unbedarfteren bietet der Heise Verlag darüber hinaus Analysen zur Verschleierungstaktik.

Via c0t0d0s0.

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Der Deutsche Bundestag und Wahlcomputer: "That vulnerability is completely theoretical"

Bei der Betitelung dieses Beitrags ging ich schon mit deutlich schwerwiegenderen Formulierungen schwanger - wie wäre es zum Beispiel mit “Bundestag verneint Öffentlichkeitsprinzip” oder “Deutscher Bundestag gegen nachvollziehbare Wahlen”? Wut, Ohnmacht und Fassungslosigkeit verführen bei der neuerlich zur Schau gestellten Ausblendung von Realität und Sachverstand bei deutschen Abgeordneten schnell zu einem leidlich undiplomatischen Tonfall. Ob böswillig oder “einfach nur dumm”: ab einem gewissen Punkt sind solche Unterschiede vernachlässigbar. Belassen wir es also bei der - mit dem Fazit des Bundestages beinahe deckungsgleichen - Einschätzung des Weltmarktführers Microsoft zu bekannten Gefährdungspotentialen: “That vulnerability is completely theoretical”.

Dr. Ulrich Wiesner hat auf seinen Seiten zum Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss die vom Bundestag vorgebrachten Gründe zur Ablehnung seiner Beschwerde gegen den Einsatz von Wahlcomputern dokumentiert. Während die bloße Tatsache der Zurückweisung seines Anliegens wenig überraschend kam und mehrheitlich so erwartet wurde, beinhaltet die dazugehörige Argumentation Stoff für diverse Albträume und Horrorszenarien, die manch viel zitiertem Verteidiger unserer wehrhaften Demokratie eigentlich schlaflose Nächte bereiten sollten. Tim Pritlove arbeitet in seinem persönlichen Rant zum Thema die verschrobenen Prioritäten deutscher Innenpolitik einleitend und auf den Punkt gebracht heraus:

Während der Innenminister derzeit öffentlich argumentiert, dass die Computerinfrastruktur allerorten von Terroristen bedroht ist, meint der Bundestag in Berufung auf eine Beurteilung eben jenes Innenministeriums, man solle einfach vertrauen, dass die Wahlcomputer nach oberflächlicher Begutachtung durch inkompetentes Personal schon richtig funktionieren.

Auch Ulrich Wiesner kommentiert die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses ähnlich:

“Im Spannungsfeld des Prinzips der geheimen Wahl und des Öffentlichkeitsgrundsatzes” sei es “hinnehmbar, dass beim Einsatz rechnergesteuerter Wahlgeräte nicht jeder Teilakt des Stimmenregistrierungsverfahrens für Jedermann transparent ist”. Es gehöre “zu den Besonderheiten der fortschreitenden Technisierung, dass von der Funktionsfähigkeit der eingesetzten Systeme ausgegangen wird, wenn sie vor ihrem Einsatz in einem speziellen Verfahren geprüft worden” seien.

Damit gibt der Bundestag die Prinzipien der Öffentlichen Kontrolle von Wahlen und Überprüfbarkeit des Wahlergebnisses nun offiziell auf: Wahlen finden nach demokratischen Spielregeln statt, wenn es den beteilgten Behörden so gefällt. Es gehört zu den Besonderheiten solcher Regelungen, dass das niemand mehr überprüfen kann.

Die Öffentlichkeit der Wahl ist kein Selbstzweck: Es geht nicht darum, dass der Wähler, wie etwa bei einem Tag der Offenen Tür, einmal hinter die Kulissen schauen darf. Sie dient im Gegenteil der Kontrolle, dass es bei der Wahl mit rechten Dingen zugeht. Der Wahlprüfungsausschuss macht aus dem Öffentlichkeitsprinzip eine reine Anwesenheitserlaubnis. Diese ist jedoch sinnentleert und kann die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit nicht mehr erfüllen.

Der sorglose Umgang dem Herzstück einer jeden Demokratie - der Willensäußerung des Souveräns - erschreckt. Das manches Horrorszenarium nicht vollkommen entrückter Paranoia entspringt, lassen Erfahrungen mit Wahlcomputern in Florida mehr als nur vermuten. In anderen Staaten dreht sich derweil die Wahrnehmung öffentlicher Debatten, immer öfter wird von einem Einsatz der allerorts umstrittenen Wahlcomputer abgeraten oder faktisch abgesehen. Es stellt sich einmal mehr die Frage: Welchen Gewinn bringt eine elektronische Stimmauszählung gegenüber einem System, das über Jahrzehnte bewährt, nur mit massivstem Aufwand erfolgreich manipulierbar und in seiner Einfachheit von einem jeden nachzuvollziehen ist? Wer unsere demokratisch-freiheitliche Grundordnung schon durch die abstrakte Gefährdung duch den weltweiten Terrorismus bedroht sieht, der sollte jetzt und hier umso nachdrücklicher handeln.

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Wahlcomputer: Wahlprüfungsausschuss lehnt Einspruch ab

Der von Dr. Ulrich Wiesner eingereichte Einspruch gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl wurde - wenig überraschend - als “offensichtlich unbegründet” vom Wahlprüfungsausschuss zurückgewiesen. Da keine tatsächlichen Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl vorgetragen werden konnten, handelte der Ausschuss den eigenen Regeln und Definitionen entsprechend. Die Geräte seien, so der SPD-Abgeordnete Carl-Christian Dressel, korrekt nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlgeräte-Verordnung eingesetzt worden. Deren verfassungsrechtliche Prüfung wiederum liegt jedoch außerhalb der Kompetenzen des Ausschusses.

Ulrich Wiesner ist fest entschlossen, im Beschwerdeverfahren das Bundesverfassungsgericht als nächste Instanz anzurufen. Heise zitiert den Physiker mit folgenden Worten: “Das Öffentlichkeitprinzip und das Transparenzgebot bei demokratischen Wahlen müssen erhalten bleiben - die Abschaffung des Öffentlichkeitsprinzips käme einer Demokratie von Gnaden des Innenministeriums gleich”.

Nachtrag:

Während in Deutschland vielerorts noch blinde Technikgläubigkeit vorzuherrschen scheint, beendet Italien das Experiment “Wahlcomputer”. Auch in den USA scheint ein Umdenken einzusetzen. Wann sind wir soweit?

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Wahlcomputerparanoia

Ja, schon wieder das alte Thema, die alte Leier, die Frage nach den Vor- und Nachteilen, dem “Warum?”. Muss das Herz einer jeden Demokratie - die freie, geheime, nachvollziehbare und seit Jahrzehnten bewährte Wahl mit Stift, Papier und Urne - einem jeden unreflektierten Modernisierungsdrang untergeordnet werden, nur um Wahlergebnisse noch früher über den Äther jagen zu können und knapppe Steuermillionen in die Taschen dubioser Automatenbauer zu spülen? Während die Diskussion in Deutschland erst langsam an Gewicht gewinnt, verlieren in Florida Wahlcomputer jede achte Stimme - “auffallend häufig Stimmen, die eigentlich für demokratische Kandidaten abgegeben wurden”. Nun ist Deutschland nicht Amerika und eine fundierte Verschwörungstheorie keine Entschuldigung für Zufälle, die eben auch mehrfach wiederholt auftreten können - unsere Wahlcomputer sind besser, unsere Politiker weniger verlogen, und Machiavelli kam aus Texas.

Das deutsche Konzept kennt in Sachen Wahlcomputern keinen ernst zu nehmenden Schutz gegen Insiderangriffe. Die Lektüre des Interviews mit dem Direktor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt belegt, mit welcher Naivität und Unwissenheit das wichtigste Instrument des Souveräns sabotiert wird. Zu den Sicherheitsmerkmalen zählt hier schon “ein Konzept der Überwachung”, “die Tatsache, dass die Geräte bei Behörden aufbewahrt werden, sodass es eines nicht-legalen Aktes bedürfte, an die Geräte zu kommen”. Surprise, Surprise: Wer Wahlen manipulieren möchte und kann, dürfte die Illegalität seines Handelns durchaus kalkulierend in Kauf nehmen. Doch wie schon gesagt: Deutschland ist nicht Amerika, nur hier finden sich schließlich moralisch fest verwurzelte Karrieren bekannter Spitzenpolitiker. Namen wie Barschel, Strauss, Kohl, Kanther, Kiep, Schäuble und Koch führen eine lange Liste an, die - obwohl noch nicht einmal im Ansatz vollständig - das Vertrauen in eine saubere Politik zu Recht stärken. Ist es da nicht paranoid oder gar böswillig, den leistungstragenden Entscheidungsträgern ein über den Gesetzen stehendes Selbstverständnis zu unterstellen oder gar ausreichend kriminelle Energien und Potientiale zu vermuten? Ich bin mir sicher: diese Vermächtnisse eines verwirrten Geistes lassen sich schnell brutalstmöglich glaubhaft aus dem Weg räumen.

Der Innentäter kann somit als möglicher Gefahrenvektor nachhaltig ausgeschlossen werden.

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Ersatzpetition gegen Wahlcomputer

Zum “Warum?” siehe hier, hier und hier.

Mittlerweile kann bei der ersten Petition zum Verbot von Wahlcomputern nach über 25.000 Unterschriften - ab 50.000 Unterschriften ist eine öffentliche Anhörung des Petenten im Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vorgesehen - “aus technischen Gründen Ihre Mitzeichnung nicht mehr sichtbar gemacht und gezählt werden”: Bitte benutzen Sie zur Unterstützung die sachgleiche Ersatzpetition, die wir hierfür extra eingestellt haben. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Update I: Das Blog Netzpolitik.org stellte eine Anfrage an den Petitionsausschuß und räumt im Artikel Crashkurs Petitionsrecht einige Mißverständnisse zur “magischen 50.000” aus der Welt.

Update II: Tim Pritlove zeigt nur sehr begrenzt Verständnis für die Art und Weise der Einrichtung der Ersatzpetition:

Hier zahlt sich wohl gerade bitter aus, dass die Server der Online-Petitionen des Deutschen Bundestags nicht unter der technischen Hoheit des Deutschen Bundestags sind. Anstatt die Fehlfunktion eines Skripts zu beheben greifen die zuständigen Personen des Bundestags durch “Workarounds” aktiv in den Ablauf und Inhalt der Petitionen ein. Ein unhaltbarer Zustand. [...] Jetzt werden durch das nicht nachvollziehbare Hin und Her bei der Petition die Chancen der Unterstützer der Petition massiv eingeschränkt und es bleibt total unklar, ob und wenn ja wo die Unterschriften korrekt gezählt werden [...]

Update III: Chaosupdate. Technische Probleme behindern Petition gegen Wahlcomputer: Chaos Computer Club fordert überfällige Störungsbeseitigung.

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Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich

Der Chaos Computer Club hat den Bericht der Wahlbeobachtergruppe zur Oberbürgermeisterwahl in Cottbus veröffentlicht. Die Resultate sind - wie erwartet - verheerend:
Im Vorfeld wurde seitens der Kreiswahlleiterin Frau Sabine Hiekel explizit die Herausgabe der Liste der Wahllokale verweigert. Dies kann nur als Versuch gewertet werden, eine öffentliche Beobachtung der Wahl zu erschweren.
In mindestens einem Wahllokal verweigerte der Wahlvorstand zunächst die öffentliche Verlesung des Wahlergebnisses und den Einblick in den Ausdruck mit dem Stimmergebnis. “Ich bin dazu nicht befugt,” lautete die so schlichte wie falsche Auskunft des Wahlvorstands. Erst die mehrfache nachdrückliche Wiederholung der Frage und der Verweis auf die Rechtslage führte zu einer äußerst widerwilligen Schnellverlesung der Resultate. In anderen Wahllokalen wurde die “Auszählung” so hastig durchgeführt, dass eine effektive Einsichtnahme der Öffentlichkeit in den Vorgang nicht möglich war.

Die Wahlhelfer unterschrieben das Wahlprotokoll, obwohl sie vorher noch keine Kenntnis von den gezählten Stimmen hatten. Erst auf Nachfrage nahmen sie vom Papierausdruck des Computers Kenntnis. Von einer Auszählung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und den Charakter einer öffentlichen Prüfung des Ergebnisses hat, kann durch die vollständig intransparente Handhabung der Wahlcomputer keine Rede mehr sein.

Frau Hiekel verweigerte die Teilnahme der Öffentlichkeit an der Vorbereitung der Wahlcomputer. Da die Konfiguration bereits bis zu zehn Tage vor der Wahl stattfand, steht zu vermuten, dass die Vorbereitung zum Zeitpunkt unserer Anfrage wenige Tage vor der Wahl bereits abgeschlossen war.

Ebenfalls verweigert wurde uns die Begleitung eines Wahlvorstands mit Stimm-Modul und Ergebnisausdruck zum zentralen Wahlbüro. Die Teilnahme am Auslesen der Stimm-Module und damit an der Zusammenzählung der Wahlresultate fand ebenfalls unter explizitem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Frau Hiekel empfand offenbar schon die Frage danach als Zumutung. Hier zeigt sich eine Haltung gegenüber dem Bürger als Wahlbeobachter, die mit dem Amt eines Wahlleiters, der die demokratischen Grundrechte achten und schützen muss, nicht vereinbar ist.

Die Petition gegen Wahlcomputer ist noch bis Dienstag, den 28. November 2006, zum Mitzeichnen offen und wird von mittlerweile über 10.000 Unterschriften getragen.

Via fukami.

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Tempest-Attacke auf niederländische Wahlcomputer

Chaos TV CTV063: “Breaking secrecy of a ballot with a radio scanner - Tempest attack on voting computers”. Das Video zeigt, wie eine an einem Wahlcomputer niederländischer Bauart abgegebene Stimme über eine Tempest-Attacke bis auf 25m abgehört werden kann - eine geheime Wahl ist damit beim Einsatz von Wahlcomputern nicht mehr gewährleistet.

Die geheime Wahl aber - und damit die Garantie, in einem Wahlbüro ungehindert und unbeobachtet die eigene Stimme abgeben zu können - ist der Garant für die wirkliche Freiheit der politischen Willensäußerung, ohne Angst vor Repressalien und Möglichkeiten der Erpressbarkeit.

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Petition gegen Wahlcomputer

Auf den Seiten des Deutschen Bundestages steht aktuell eine Petition zur Mitzeichnung, die ein ersatzloses Streichen des §35 Bundeswahlgesetz und damit der Stimmabgabe per Wahlgerät fordert. Im Rahmen eines Modellversuchs wird die öffentliche Petition vom International Teledemocracy Centre an der Napier Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt, was einen etwas unglücklichen - da wenig vertrauenswürdigen - URL zur Folge hat. Hier besteht eindeutig Verbesserungsbedarf. Der Petent selbst begründet sein Anliegen vor allem mit der Intransparenz des maschinellen Verfahrens, welches eine verlässliche Nachvollziehbarkeit des korrekten Ablaufs einer Wahl nicht mehr gestattet.

Nachdem wiederholt schwere Sicherheitsmängel amerikanischer Wahlmaschinen festgestellt wurden (“Erneut Sicherheitsmängel bei Wahlmaschinen nachgewiesen”), sind in den letzten Tagen und Wochen verstärkte Zweifel an der technischen Realisierung aktueller Wahlmaschinen auch in Deutschland aufgekommen, untermauert durch einen erfolgreichen Hack des nahezu baugleichen, niederländischen Modells. Weitere Hintergrundinformationen hierzu finden sich beispielsweise auf den Seiten des Chaos Computer Clubs, des Heise Verlags und bei Spiegel Online:

Niederländische Bürgerinitiative knackt Nedap-Wahlcomputer
PTB will den Wahlcomputer-Hack “aufmerksam und gründlich” studieren
Chaos Computer Club fordert Verbot von Wahlcomputern in Deutschland
HSG Wahlsysteme bestätigt Unzulänglichkeit ihrer Wahlcomputer
CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
Behörde hält Manipulationen für möglich

Ein Beitrag des Chaosradios widmet sich ebenfalls dem Thema: Wahlcomputer - Der schleichende Untergang der öffentlichen Kontrolle.

Die englischsprachige Analyse des niederländischen Wahlcomputers findet sich, als PDF, auf den Seiten der Initiative “Wij vertrouwen stemcomputers niet” (“Wir vertrauen Wahlcomputern nicht”): “Nedap/Groenendaal ES3B voting computer - a security analysis” (mehr dazu bei Andreas: “Nedap-Wahlcomputer gehackt”).

Hingewiesen sei in diesem Kontext außerdem auf die äußerst empfehlenswerten Artikel zum Thema E-Voting und Wahlcomputer auf “Freedom to Tinker”, dem Law- und Technologieblog von Edward Felten.

Frohe Lektüre!

Via netzpolitik.org.

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(Wahl)Arithmetik

Der Wille der Mehrheit ist, auch und gerade in den uns bekannten, westlichen Demokratien, nicht immer der Wille, der letzlich dann in die Praxis umgesetzt wird. Oft mag das fast wie ein Segen erscheinen - so manches Plebiszit wäre dank dem aktuell vorherrschenden Populismus furchtbar in die Hose gegangen. Doch wenn schon gewählt wird, dann setzen die meisten wohl eben jenen Automatismus als selbstverständlich voraus. Das aber spätestens bei der Wahl von Stellvertretern durch Stellvertreter deren demokratische Legitimation gegen Null tendieren kann, zeigt der Schockwellenreiter an einem einfachen Beispiel. Dort wird aus einer 19:8 Überlegenheit für “rot” eine Zweidrittelmehrheit für “schwarz” - Delegationsprinzip und entsprechend zugeschnittene Wahlkreise machen’s möglich.

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