Der Deutsche Bundestag und Wahlcomputer: "That vulnerability is completely theoretical"
Dr. Ulrich Wiesner hat auf seinen Seiten zum Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss die vom Bundestag vorgebrachten Gründe zur Ablehnung seiner Beschwerde gegen den Einsatz von Wahlcomputern dokumentiert. Während die bloße Tatsache der Zurückweisung seines Anliegens wenig überraschend kam und mehrheitlich so erwartet wurde, beinhaltet die dazugehörige Argumentation Stoff für diverse Albträume und Horrorszenarien, die manch viel zitiertem Verteidiger unserer wehrhaften Demokratie eigentlich schlaflose Nächte bereiten sollten. Tim Pritlove arbeitet in seinem persönlichen Rant zum Thema die verschrobenen Prioritäten deutscher Innenpolitik einleitend und auf den Punkt gebracht heraus:
Auch Ulrich Wiesner kommentiert die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses ähnlich:
Damit gibt der Bundestag die Prinzipien der Öffentlichen Kontrolle von Wahlen und Überprüfbarkeit des Wahlergebnisses nun offiziell auf: Wahlen finden nach demokratischen Spielregeln statt, wenn es den beteilgten Behörden so gefällt. Es gehört zu den Besonderheiten solcher Regelungen, dass das niemand mehr überprüfen kann.
Die Öffentlichkeit der Wahl ist kein Selbstzweck: Es geht nicht darum, dass der Wähler, wie etwa bei einem Tag der Offenen Tür, einmal hinter die Kulissen schauen darf. Sie dient im Gegenteil der Kontrolle, dass es bei der Wahl mit rechten Dingen zugeht. Der Wahlprüfungsausschuss macht aus dem Öffentlichkeitsprinzip eine reine Anwesenheitserlaubnis. Diese ist jedoch sinnentleert und kann die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit nicht mehr erfüllen.
Der sorglose Umgang dem Herzstück einer jeden Demokratie - der Willensäußerung des Souveräns - erschreckt. Das manches Horrorszenarium nicht vollkommen entrückter Paranoia entspringt, lassen Erfahrungen mit Wahlcomputern in Florida mehr als nur vermuten. In anderen Staaten dreht sich derweil die Wahrnehmung öffentlicher Debatten, immer öfter wird von einem Einsatz der allerorts umstrittenen Wahlcomputer abgeraten oder faktisch abgesehen. Es stellt sich einmal mehr die Frage: Welchen Gewinn bringt eine elektronische Stimmauszählung gegenüber einem System, das über Jahrzehnte bewährt, nur mit massivstem Aufwand erfolgreich manipulierbar und in seiner Einfachheit von einem jeden nachzuvollziehen ist? Wer unsere demokratisch-freiheitliche Grundordnung schon durch die abstrakte Gefährdung duch den weltweiten Terrorismus bedroht sieht, der sollte jetzt und hier umso nachdrücklicher handeln.
