Anmassung
Die Argumentation der GEMA ist dabei denkbar einfach: Über Seiten wie Eselfilme oder die Saugstube würden Millionen nicht lizensierter Dateien kopiert und damit gegen das Urheberrecht verstossen. Die Anbieter der eDonkey-Links sind in den Augen der GEMA “mittelbar an der durch den jeweiligen Endnutzer vorgenommenen Urheberrechtsverletzung beteiligt, indem sie diesem den Zugang zu der rechtsverletzenden Datei im Filesharing-System ermöglichen bzw. erleichtern und damit für den Download ursächlich werden”. Auch wenn der letzte Teil dieser Ausführungen rechtlich diskussionswürdig erscheinen mag, so kann man inhaltlich bis zu diesem Punkt zumindest bei einem Blick auf die erwähnten Portalseiten zustimmen. Doch darum geht es nicht.
Weil die Betreiber dieser “illegalen Download-Portale” in der Regel nach den Ausführungen der GEMA nur äußerst schwer oder garnicht ermittelbar und die Server selbst über die ganze Welt verstreut seien, wäre eine vorsorgliche und vorgreifende Zugriffssperre z.B. durch die Manipulation von DNS-Einträgen seitens der Provider in den Augen der GEMA zumutbar: “Der DNS-Server des jeweiligen Zugangsproviders kann so konfiguriert werden, dass Anfragen von Endnutzern nicht an den richtigen Server, sondern an eine ungültige oder eine andere vordefinierte Seite weitergeleitet werden.” Bemüht werden in diesem Zusammenhang der Paragraph 97 des Urheberechtsgesetzes sowie die EU-Richtlinie 2001/29/EG, die unter anderem besagt, dass “die Rechteinhaber gerichtliche Anordungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt werden”.
Zur Wahrung der eigenen Forderungen haben die Provider nach dem Willen der GEMA nun Unterlassungserklärungen abzugeben, in denen sie sich bis zum 25. Juli zur Sperrung der von der GEMA genannten Seiten verpflichten - bei Zuwiderhandlung droht ab diesem Zeitpunkt dann eine Strafe von 100.000 Euro. Wer nicht fristgerecht unterschreibt, wird verklagt. It’s as easy as that.
Wenig verwunderlich lässt sich bisher keiner der angeschriebenen Zugangsanbieter auf dieses Schreiben ein, dessen Eingang zwar in der Regel bestätigt, aber selten kommentiert wird. Dass hier nicht im vorauseilenden Gehorsam nach der Pfeife der angeblichen Kulturbewahrer getanzt wird, überrascht kaum. Die willkürliche Sperrung von unliebsamen Webinhalten ohne vorherige, gerichtliche Klärung wäre schlicht ein Unding, das dem Missbrauch von vielen Seiten Tür und Tor öffnen würde. Rochus Wegener, Aufsichtsrat von Strato, kommentiert wie folgt: “Sofern wir von einer zuständigen gerichtlichen Instanz dazu aufgefordert werden, würden wir dieser Aufforderung zur Sperrung nachkommen. Die GEMA ist aber keine solche Instanz.”
Den Anmassungen der GEMA würde in logischer Konsequenz letzlich ein kaputtmanipuliertes Netz folgen, in dem DNS-Einträge nach Belieben umgebogen und IP-Adressen fallweise erreichbar sind - oder eben nicht. Wer wollte bei einer solchen Praxis noch nachvollziehen können, wer wann was und warum gesperrt hat? Wer für eventuelle Schadensersatzansprüche haften? Auch wenn sich Recht mitunter nur mühsam erstreiten lässt, so kann dieser Aufwand nicht den Wegfall individueller Klärungen der einzelnen Sachlagen rechtfertigen, die von niemand anderem als einer staatlich legitimierten und unabhängigen Instanz, nämlich den Gerichten selbst, vorgenommen werden dürfen.
Das Begehren der GEMA mag bei einem Blick auf die Angebotspalette der diversen Downloadportale verständlich sein, die ständige Anpassung geltenden Rechts zum Vorteil und Komfort einflussreicher Lobbygruppen muss aber ihre Grenzen finden - sie ist jetzt schon in vielen Fällen kaum noch verhältnismässig.
Nachtrag 20050702:
Lesenswert dazu: GEMA erlässt “Sperrverfügungen” (medienrauschen)
