Raubkopieren für Nostalgiker
Via Schühchen.
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Via Schühchen.
Die Argumentation der GEMA ist dabei denkbar einfach: Über Seiten wie Eselfilme oder die Saugstube würden Millionen nicht lizensierter Dateien kopiert und damit gegen das Urheberrecht verstossen. Die Anbieter der eDonkey-Links sind in den Augen der GEMA “mittelbar an der durch den jeweiligen Endnutzer vorgenommenen Urheberrechtsverletzung beteiligt, indem sie diesem den Zugang zu der rechtsverletzenden Datei im Filesharing-System ermöglichen bzw. erleichtern und damit für den Download ursächlich werden”. Auch wenn der letzte Teil dieser Ausführungen rechtlich diskussionswürdig erscheinen mag, so kann man inhaltlich bis zu diesem Punkt zumindest bei einem Blick auf die erwähnten Portalseiten zustimmen. Doch darum geht es nicht.
Weil die Betreiber dieser “illegalen Download-Portale” in der Regel nach den Ausführungen der GEMA nur äußerst schwer oder garnicht ermittelbar und die Server selbst über die ganze Welt verstreut seien, wäre eine vorsorgliche und vorgreifende Zugriffssperre z.B. durch die Manipulation von DNS-Einträgen seitens der Provider in den Augen der GEMA zumutbar: “Der DNS-Server des jeweiligen Zugangsproviders kann so konfiguriert werden, dass Anfragen von Endnutzern nicht an den richtigen Server, sondern an eine ungültige oder eine andere vordefinierte Seite weitergeleitet werden.” Bemüht werden in diesem Zusammenhang der Paragraph 97 des Urheberechtsgesetzes sowie die EU-Richtlinie 2001/29/EG, die unter anderem besagt, dass “die Rechteinhaber gerichtliche Anordungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt werden”.
Zur Wahrung der eigenen Forderungen haben die Provider nach dem Willen der GEMA nun Unterlassungserklärungen abzugeben, in denen sie sich bis zum 25. Juli zur Sperrung der von der GEMA genannten Seiten verpflichten - bei Zuwiderhandlung droht ab diesem Zeitpunkt dann eine Strafe von 100.000 Euro. Wer nicht fristgerecht unterschreibt, wird verklagt. It’s as easy as that.
Wenig verwunderlich lässt sich bisher keiner der angeschriebenen Zugangsanbieter auf dieses Schreiben ein, dessen Eingang zwar in der Regel bestätigt, aber selten kommentiert wird. Dass hier nicht im vorauseilenden Gehorsam nach der Pfeife der angeblichen Kulturbewahrer getanzt wird, überrascht kaum. Die willkürliche Sperrung von unliebsamen Webinhalten ohne vorherige, gerichtliche Klärung wäre schlicht ein Unding, das dem Missbrauch von vielen Seiten Tür und Tor öffnen würde. Rochus Wegener, Aufsichtsrat von Strato, kommentiert wie folgt: “Sofern wir von einer zuständigen gerichtlichen Instanz dazu aufgefordert werden, würden wir dieser Aufforderung zur Sperrung nachkommen. Die GEMA ist aber keine solche Instanz.”
Den Anmassungen der GEMA würde in logischer Konsequenz letzlich ein kaputtmanipuliertes Netz folgen, in dem DNS-Einträge nach Belieben umgebogen und IP-Adressen fallweise erreichbar sind - oder eben nicht. Wer wollte bei einer solchen Praxis noch nachvollziehen können, wer wann was und warum gesperrt hat? Wer für eventuelle Schadensersatzansprüche haften? Auch wenn sich Recht mitunter nur mühsam erstreiten lässt, so kann dieser Aufwand nicht den Wegfall individueller Klärungen der einzelnen Sachlagen rechtfertigen, die von niemand anderem als einer staatlich legitimierten und unabhängigen Instanz, nämlich den Gerichten selbst, vorgenommen werden dürfen.
Das Begehren der GEMA mag bei einem Blick auf die Angebotspalette der diversen Downloadportale verständlich sein, die ständige Anpassung geltenden Rechts zum Vorteil und Komfort einflussreicher Lobbygruppen muss aber ihre Grenzen finden - sie ist jetzt schon in vielen Fällen kaum noch verhältnismässig.
Nachtrag 20050702:
Lesenswert dazu: GEMA erlässt “Sperrverfügungen” (medienrauschen)
Warum, so will man fragen, werden also aus Steuergeldern Werbemaßnahmen finanziert, die den Abbau weiterer Bürgerfreiheiten schönreden sollen? Offensichtlich ist das Justizministerium einmal mehr in Erklärungsnot, erkennend, dass das eigene Handlangertum den moralischen Abstieg zum Erfüllungsgehilfen einer mächtigen Wirtschaftslobby schon lange mit sich gebracht hat. Schon die leidige Diskussion um Softwarepatente hat durch die lobbyistengefärbte Realitätswahrnehmung einiges Kopfschütteln verursacht. “Kopien brauchen Originale” jedenfalls sieht nicht nur aus wie die übliche Gehirnwäsche kommerzieller Rechteverwerter, es liest sich über grosse Abschnitte auch genau so. Die öffentilch Akzeptanz angesichts solcher Unausgewogenheiten schwindet.
Ein trauriges Hilight dieser Seiten stellt natürlich das aalgeiche Winden in Sachen Privatkopie da: Keinesfalls habe der Verbraucher ein Recht auf eine solche, da es aber kein explizites Verbot in dieser Hinsicht gebe, existiere auch “keine wesentliche Beschränkung der Privatkopie”. Verboten allerdings ist das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen beim Anfertigen dieser Kopien, so dass die Privatkopie damit de facto abgeschafft oder zumindest dem Gutdünken der Musikindustrie komplett unterworfen wurde - und deren Kundenfreundlichkeit dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Immerhin lassen sich somit Pauschalabgaben weiterhin legitimieren: “Ein sofortiger Ausstieg aus dem pauschalen Vergütungssystem wäre nur zu rechtfertigen, wenn die Privatkopie verboten würde. Das schlägt der Entwurf jedoch nicht vor.”.
An diversen Stellen der ministerialen Onlinerechtfertigung wird mit stolzem Unterton darauf verwiesen, dass die Forderungen der Wirtschaftslobbyisten durchaus beschnitten und gestutzt worden seien. Mehr als den Hang zur unfreiwilligen Realsatire kann ich diesem Einwurf nicht entnehmen, wurden absolut überzogene Forderungen aus einer anderen Realität letzlich doch gerade nur insoweit zurückgenommen, als dass man nach dem Rezipieren der verschiedenen “Informations”-Materialien nicht mit irrem Blick in die nächste Anstalt eingewiesen werden muss.
Man darf gespannt sein, wie viel Einfluss weniger wirtschaftslastige Interessen betroffener Bürger auf einen verabschiedeten Referentenentwurf haben. Andere, strittige Entscheidungen haben das Vertrauen in die Ausgewogenheit und Vernunft des betroffenen Ministeriums zumindest bei mir bis heute nicht unbedingt stärken können. Immerhin: Der Linkblock der Seiten des Justizministeriums verweist auch auf gegenteilige Meinungen, so sind etwa die Seiten von privatkopie.net oder der “Boycott the music industry”-Initiative des Chaos Computer Clubs explizit aufgeführt. Würden diese doch nur mehr Gehör finden...
Relevante Links:
Justizministerium startet Aufklärungskampagne zur Urheberrechtsreform
Bundesjustizministerium: Kopien brauchen Originale
Es sind in der Hauptsache drei Gründe, die mich eher selten ins Kino gehen lassen: Zum einen läuft mich wirklich interessierendes Material viel zu selten auf den Projektoren der Vorführer, zum anderen bin ich bei den aktuellen Eintrittspreisen nur mäßig begeistert, dennoch über eine halbe Stunde Werbung vor dem eigentlichen Objekt der Begierde ertragen zu müssen. Der dritte Grund sind nicht unbedingt die geliebten Mitmenschen, welche Popcorn mampfend mehr oder weniger geistreich jeden Film meinen kommentieren zu müssen, sondern eine stetig anwachsende Abneigung gegen einen Industriezweig, der ähnlich den Vertretern der Musikbranche schlicht und ergreifend das eine tut: Die eigene Kundschaft kriminalisieren. Der Kunde selbst ist Vieh, Produkte werden nicht für ihn, sondern gegen ihn entwickelt - als bestes Beispiel unverfrorener Gängelungsmechanismen darf hier der Regionalcode glänzen, aber auch die Unmöglichkeit vieler DVDs, bei Wahl des englischen Originaltons deutsche Untertitel auszublenden. Über Preise, lieblose Beigaben als Kapazitätsfüller und Booklets, die der Rede nicht wert sind, möchte ich hier gar nicht erst anfangen, meine recht eindeutige Meinung kund zu tun. Man hat zu kaufen, was große Unterhaltungsbosse der Masse zum Frass vorwerfen. Tut man dies nicht, ist man zumindest verdächtig oder längst schon kriminell - je nach Lesart.
Kommen wir aber zu erwähnter Geschmacklosigkeit zurück...
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