Wardriving ain't no crime!
Kristian Köhntopp zitiert in diesem Zusammenhang intern.de, welche die hochgegriffenen Straftatsbestandskonstruktionen[tm] der Paderborner Gesetzteshüter anzweifeln:
Nonetheless: Ein Strafverfahren ist mittlerweile eingeleitet worden, die Polizei Paderborn spricht im Kontext ihrer Pressemitteilung von “Datenräubern”, die auf “Kosten der Besitzer” “Datenspionage” betrieben. In Zeiten weit verbreiteter Flatrates und grosszügiger Volumentarife dürfte zumindest der pekuniäre Aspekt hier immer seltener zutreffen, alles andere sind bloße Vermutungen frei jeden Anhaltspunktes.
Prinzipiell ist ein offenes Netzwerk ein offenes Netzwerk - solche Dienste werden mittlereile von interessierten Privatpersonen, aber auch von Vereinen und Städten grosszügig angeboten, eine Suche oder ein Einloggen in diese intendiert ungeschützen WLANs sollte also kaum strafbar sein. Die Diskussion, ob eine WEP-Verschlüsselung bei den bekannten Schwächen und Unzulänglichkeiten einen “besonderen Schutz” darstellt, ist in meinen Augen dagegen akademischer Natur - der Wille des Betreibers, die Nutzung des eigenen Netzes durch Fremde zu unterbinden, ist offensichtlich und zu respektieren, wenn auch auf Seiten des Verschlüsselnden optimaler umzusetzen.
Etwas bitter stößt mir als potentiell Betroffener die sofortige Beschlagnahmung des “Tatwerkzeugs” auf, das nicht selten eben auch benötigtes Arbeitswerkzeug ist, und sei es nur für studentische Programmierübungen und Projekte. Hier geht jede Verhältnissmässigkeit verloren - die meisten Wardriver schliesslich sind nicht an persönlichen Daten oder einer Schädigung Dritter interessiert, sondern schmunzeln lieber über kreative Netzwerknamen oder die Blauäugigkeit schlecht beratener WLAN-Betreiber - und die erschreckende Anzahl derer.
Nachtrag:
Udo Vetter gibt in seinem Lawblog einige Anstöße für mögliche Verhaltensweisen bei drohender Beschlagnahmung des geliebten Rechenknechtes, yamb hatte ebenfalls schon vor einiger Zeit berichtet.
Paderborn ist überall?
Auch in Karlsruhe scheint die Polizei wenig zimperlich zu sein. So berichtet ka-news.de über einen ählichen Fall:
Das doritge Funknetzwerk war ebenfalls unverschlüsselt, was die Beamten wiederum nicht von einer Beschlagnahmung des Notebooks abhielt.
