/* basquiat's lovely winter riot */: a unique and beautiful snowflake in your heart's lovely winter riot

Wardriving ain't no crime!

Die Polizei Paderborn hat einen 19jährigen Wardriver erwischt, der in seinem Auto sitzend die eigenen E-Mails über ein fremdes, offenbar ungesichertes Funknetzwerk abgerufen hatte. Sichtlich verschreckt durch das Auftauchen der Ordnungshüter war der Auszubildende sofort geständig.

Kristian Köhntopp zitiert in diesem Zusammenhang intern.de, welche die hochgegriffenen Straftatsbestandskonstruktionen[tm] der Paderborner Gesetzteshüter anzweifeln:

Doch die strafrechtliche Ausgangslage für die beschriebene Situation ist extrem dünn. Darauf wurde schon im Jahr 2002 in einem Aufsatz der Autoren Dornseif, Schumann und Klein verwiesen, die zunächst einmal den in diesem Zusammenhang häufig zitierten §202a StGB (Ausspähen von Daten) auf den Prüfstand stellen. §202a StGB ist aber nach Einschätzung der Autoren nur dann anwendbar, wenn der Täter sich oder einem anderen Zugang zu Daten verschafft, “die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind”. Das ist bei einem offenen W-LAN nicht der Fall.

Nonetheless: Ein Strafverfahren ist mittlerweile eingeleitet worden, die Polizei Paderborn spricht im Kontext ihrer Pressemitteilung von “Datenräubern”, die auf “Kosten der Besitzer” “Datenspionage” betrieben. In Zeiten weit verbreiteter Flatrates und grosszügiger Volumentarife dürfte zumindest der pekuniäre Aspekt hier immer seltener zutreffen, alles andere sind bloße Vermutungen frei jeden Anhaltspunktes.

Prinzipiell ist ein offenes Netzwerk ein offenes Netzwerk - solche Dienste werden mittlereile von interessierten Privatpersonen, aber auch von Vereinen und Städten grosszügig angeboten, eine Suche oder ein Einloggen in diese intendiert ungeschützen WLANs sollte also kaum strafbar sein. Die Diskussion, ob eine WEP-Verschlüsselung bei den bekannten Schwächen und Unzulänglichkeiten einen “besonderen Schutz” darstellt, ist in meinen Augen dagegen akademischer Natur - der Wille des Betreibers, die Nutzung des eigenen Netzes durch Fremde zu unterbinden, ist offensichtlich und zu respektieren, wenn auch auf Seiten des Verschlüsselnden optimaler umzusetzen.

Etwas bitter stößt mir als potentiell Betroffener die sofortige Beschlagnahmung des “Tatwerkzeugs” auf, das nicht selten eben auch benötigtes Arbeitswerkzeug ist, und sei es nur für studentische Programmierübungen und Projekte. Hier geht jede Verhältnissmässigkeit verloren - die meisten Wardriver schliesslich sind nicht an persönlichen Daten oder einer Schädigung Dritter interessiert, sondern schmunzeln lieber über kreative Netzwerknamen oder die Blauäugigkeit schlecht beratener WLAN-Betreiber - und die erschreckende Anzahl derer.

Nachtrag:

Udo Vetter gibt in seinem Lawblog einige Anstöße für mögliche Verhaltensweisen bei drohender Beschlagnahmung des geliebten Rechenknechtes, yamb hatte ebenfalls schon vor einiger Zeit berichtet.

Paderborn ist überall?

Auch in Karlsruhe scheint die Polizei wenig zimperlich zu sein. So berichtet ka-news.de über einen ählichen Fall:

Vorläufig festgenommen wurde am Montagabend ein 24-jähriger Mann in der Karlsruher Oststadt wegen des unbefugten Ausspähens von Daten. Ein Zeuge hatte die Polizei darüber informiert, dass in der Rintheimer Straße seit längerem ein Mann in einem geparkten Auto sitzt.

Das doritge Funknetzwerk war ebenfalls unverschlüsselt, was die Beamten wiederum nicht von einer Beschlagnahmung des Notebooks abhielt.

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